Öffentliches Recht und Europarecht
7. Aufl. 2018
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Teil 2: Staats- und Verfassungsrecht
§ 9 Einleitung
Ipsen, Staatsrecht I, 29. Aufl. 2017, S. 1 f.; Korioth, Staatsrecht I, 3. Aufl. 2016, S. 1 f.; Schmidt, Staatsorganisationsrecht, 18. Aufl. 2017, S. 1 f.
200In den nachfolgenden Kapiteln des 2. Teils sollen die Grundlagen im Staats- und Verfassungsrecht dargestellt werden. Zunächst stellt sich die Frage, was eigentlich unter Staatsrecht bzw. unter Verfassungsrecht zu verstehen ist und wie beides in die Gesamtrechtsordnung einzusortieren ist. Beide Gebiete haben zunächst die Gemeinsamkeit, dass sie Bestandteil des objektiven Rechts sind. Sie gehören beide zur Gesamtheit der geltenden Regelungen innerhalb einer Rechtsgemeinschaft (vgl. zum Begriff Recht bzw. objektives Recht oben Rn. 1 ff.). Das objektive Recht bzw. die Rechtsordnung zerfällt in zwei große Teilbereiche, nämlich das Privatrecht und das Öffentliche Recht (zur genaueren Unterscheidung und den dazugehörigen Theorien vgl. oben Rn. 32 ff.):
Das Staats- und Verfassungsrecht regelt im Kern die Rechtsbeziehungen der Bürger zu ihrem Staat. Allerdings kann eine Verfassung auch Auswirkungen auf das Verhältnis einzelner Bürger zueinander entfalten. Da es sich dabei aber nur u...