Berufsrecht | Anwaltschaftliches Gesellschaftsrecht (hib)
Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Auffassung der
Bundesrechtsanwaltskammer, dass im Recht der Berufsausübungsgesellschaften
Reformbedarf besteht. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort
(BT-Drucks.
19/3014)
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks.
19/2638)
zum Thema Modernisierung des anwaltschaftlichen
Gesellschaftsrechts.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte für alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften an dem Prinzip der personalen Verantwortung der einzelnen Berufsträger festgehalten werden. Ob und in welchem Umfang daneben Berufsausübungsgesellschaften selbst Träger von Berufspflichten und Adressat berufsrechtlicher Sanktionen sein sollen und ob eine berufsrechtliche Zulassung und eine Kammermitgliedschaft von solcher Gesellschaften begründet werden sollen, werde geprüft. Zum Vorschlag einer Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für europäische Rechtsanwälte, europäische Berufsausübungsgesellschaften sowie nichtanwaltliche Rechtsdienstleister aus den Mitgliedstaaten der EU schreibt die Bundesregierung, diese könnten bereits nach geltendem Recht in Deutschland tätig sein. Ob es im Einzelfall Beschränkungen gibt, die aufgehoben oder geändert werden können, und ob und welche weiteren Regelungen erforderlich sind, um die Einhaltung des Berufsrechts sicherzustellen, werde die Bundesregierung prüfen.
Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 493 (Ls)
Fundstelle(n):
NAAAG-88287