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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 150/15 EFG 2018 S. 1389 Nr. 16

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KStG § 5 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3

Kapitalertragsteuer für steuerbefreite Körperschaft Verfassungsmäßigkeit der Regelung

Leitsatz

  1. Die Befreiung von der KSt für berufsständische Versorgungseinrichtungen gilt nicht für inländische Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen.

  2. § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Mit der Einschränkung der Steuerbefreiung für Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, bewegt sich der Gesetzgeber innerhalb des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums in Bezug auf die Auswahl des Steuergegenstandes.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1389 Nr. 16
AAAAG-88274

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 24.11.2017 - 6 K 150/15

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