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IWB Nr. 13 vom Seite 489

Aktuelle internationale Aspekte der Organschaft

Prof. Dr. Carsten Pohl

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 494Internationale Fragestellungen im Kontext der Organschaft sind keine Seltenheit. Bereits seit Jahren wird darüber gestritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine grenzüberschreitende Organschaft möglich ist. Dazu gesellen sich vielfältige Auslegungsfragen der §§ 14 ff. KStG, die sich bei grenzüberschreitenden Aktivitäten der Organgesellschaft bzw. des Organträgers stellen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Unzulässigkeit einer „Querorganschaft“

[i]Im nationalen Fall kein Defizit – grenzüberschreitend ist „Abhilfe“ möglichNach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG ist eine Organschaft zwischen Schwestergesellschaften (sog. „Querorganschaft“) nicht möglich. Nach Ansicht des BFH (s. Urteil v.  - I R 35/14 NWB RAAAG-50047) ist der Gesetzgeber auch aus unionsrechtlichen Gründen nicht gehalten, eine Querorganschaft zuzulassen. Im rein nationalen Sachverhalt wird man über dieses Defizit des deutschen Organschaftsrechts leicht hinwegkommen. Denn denkbar erscheint, über Organschaften zur gemeinsamen Muttergesellschaft bei dieser eine Ergebniskonsolidierung zu erreichen. In Fällen mit internationalem Bezug (ausländische Muttergesellschaft) besteht die gleiche Möglichkeit unter den in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 ff. KStG genannten Voraussetzungen.

II. Verhinderung einer doppelten ...

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