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IWB Nr. 13 vom Seite 521

„Finale“ ausländische Betriebsstättenverluste – back to the roots

„Bevola und Jens W. Trock“

David Heckerodt

[i]EuGH, Urteil v. 12.6.2018 - Rs. C-650/16 „Bevola und Jens W. Trock“ NWB PAAAG-87352 Durch das Grundsatzurteil „Marks & Spencer“ des EuGH im Jahr 2005 und die damit einhergehende Geburtsstunde der europarechtlichen „Finalen Verluste“-Doktrin begann eine nun fast 13jährige Interpretation der teils umstrittenen jedoch fiskalisch höchst bedeutsamen EU-Rechtsprechung zu dieser Problematik. Aufgrund des 2015 ergangenen EuGH-Urteils „Timac Agro“, bei dem der Gerichtshof abermals über die grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung bei Freistellungsbetriebsstätten in zwei Vorlagefragen zu entscheiden hatte, verlautbarte die Mehrheit in der Fachliteratur und auch der BFH in einem Urteil v.  eine Kehrtwende in Bezug auf die Berücksichtigung „finaler“ Verluste – insbesondere bei Freistellungsbetriebsstätten. Dass der EuGH mit dem „Timac Agro“-Urteil jedoch keine Abkehr von seiner bis dahin gefestigten Rechtsprechung zur „finalen“ Verlustberücksichtigung bei Betriebsstätten einläuten wollte, stellte er in dem jüngst ergangenen Urteil zur Rechtssache „Bevola und Jens W. Trock“ v.  klar.

Kernaussagen
  • Die (objektive) Vergleichbarkeitsprüfung bei der Auslegung der europäischen Grund...

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„Finale“ ausländische Betriebsstättenverluste – back to the roots

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