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KSR Nr. 7 vom Seite 6

Kindergeld bei unbeschränkter Steuerpflicht

Anspruch auf Kindergeld nur für die Monate mit inländischen Einkünften

Axel Scholz

Der BFH hatte bisher bezüglich des Kindergeldanspruchs bei nichtselbständig tätigen Steuerpflichtigen, die lediglich zeitweise steuerpflichtig waren (z. B. Saisonarbeiter), entschieden, dass es auf den Zufluss des Lohns ankommt. Ob dies auch für Gewerbetreibende gilt, war unklar.

Sachverhalt im Besprechungsfall

Der Kläger wohnte mit seiner Ehefrau und seinen minderjährigen Kindern in Polen. In den Jahren 2011 bis 2015 war er selbständig in der Bundesrepublik Deutschland im Baugewerbe tätig. Die Einsatzorte befanden sich auf unterschiedlichen Baustellen in Deutschland. Im Rahmen der Auftragsabwicklung hielt sich der Kläger in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Baustelle auf. Damit begründete er allerdings keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Das Finanzamt veranlagte den Kläger in den Jahren 2011 bis 2013 auf dessen Antrag hin nach § 1 Abs. 3 EStG. Den Antrag auf Kindergeld lehnte die Familienkasse teilweise ab, indem für beide Kinder lediglich für diejenigen Monate, in denen der Kläger den Zufluss von Einnahmen darlegen konnte, Kindergeld festgesetzt wurde. Finanzgericht und BFH folgten hingegen der Auffassung des Klägers.

Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs

Nach hat auch Anspruch auf Kindergeld, wer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach

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