Online-Nachricht - Donnerstag, 28.06.2018

Verfahrensrecht | Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe (Bundesregierung)

Die Bundesregierung plant aktuell nicht einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um den Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr vor dem Hintergrund des abzusenken.

Hintergrund: Im Aussetzungs-, hat der IX. Senat für Zinszeiträume ab erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des für Nachzahlungszinsen geltenden Zinssatzes geäußert und die Aussetzung der Vollziehung beschlossen. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes gemäß § 233a i. V. m. § 238 Absatz 1 Satz 1 AO sind außerdem beim BVerfG zwei Verfahren (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) anhängig, über die noch in diesem Jahr entschieden werden soll.

Hierzu führte die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht weiter aus:

  • Die Bundesregierung geht von der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Rechts aus.

  • Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte nach Auffassung der Bundesregierung Grundlage für das weitere Vorgehen sein.

Quelle: BT-Drs. 19/2766, Antwort auf die Frage 12 des Abgeordneten Markus Herbrand (FDP) (Ls)

Fundstelle(n):
NWB DAAAG-87450