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Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes bei Nachzahlungszinsen
Praxisfolgen und Handlungsempfehlungen nach dem
[i]BFH, Beschluss v. 25.4.2018 - IX B 21/18 NWB RAAAG-83530 Bei einer Steuernachzahlung drohen Nachzahlungszinsen von 6 % jährlich, wenn die Steuerfestsetzung mehr als 15 Monate nach Ablauf des VZ erfolgt. Der BFH hat diesen Zinssatz in einem AdV-Beschluss jüngst als verfassungswidrig eingestuft. Das BMF hat hierauf bereits reagiert. Dieser Beitrag zeigt, was nun zu tun ist, und bietet [i]Schreibvorlage zum AdV-Antrag NWB RAAAG-87078 einen Formulierungsvorschlag an, mit dem die Rechte umfassend gewahrt werden können.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes laut BFH
[i]Verstoß gegen das ÜbermaßverbotNach dem BFH verstößt der Zinssatz des § 238 Abs. 1 AO von 6 % p. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot, da der Zinssatz aufgrund des dauerhaft gesunkenen Marktzinsniveaus nicht mehr mit der wirtschaftlichen Realität vereinbar ist. Denn jedenfalls seit dem , dem Beginn des Verzinsungszeitraums im Streitfall, ist das Marktzinsniveau dauerhaft gesunken. Es liegt also nicht nur eine vorübergehende Zinsschwankung vor.
Bisher [i]Hohe Zinssätze am Markt sind „Sonderfaktoren“ hat die Rechtsprechung immer wieder betont, dass der Zinssatz von 6 % nicht überhöht sei, weil die Zinssätze am Markt bis zu 14 % b...