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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 571/16 EFG 2018 S. 1276 Nr. 15

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 5 S. 1 Nr. 1

Abschmelzungsmodell bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz

Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft stellt eine schädliche Verfügung i.S.d. § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ErbStG und den für die zeitliche Abgrenzung maßgebenden Stichtag im Rahmen des Abschmelzungsmodells dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 2415 Nr. 46
EFG 2018 S. 1276 Nr. 15
ErbBstg 2018 S. 266 Nr. 11
ErbStB 2018 S. 235 Nr. 8
UAAAG-87064

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.04.2018 - 4 K 571/16

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