Frage der Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten für Steuererklärung nach US-amerikanischem Recht als WK bei inländ. Einkünften
aus V+V
Leitsatz
Nach Auffassung des erkennenden Senats sind Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung einer Steuererklärung nach
ausländischem Recht keine Werbungskosten. Denn diese Aufwendungen beziehen sich vorrangig auf Einkünfte nach ausländischem
Recht und damit – wie Kosten für die Erstellung von Erklärungen nach dem StraBEG – nicht auf Einkünfte i.S.v. § 2 Abs. 1 EStG.
Demnach stellen die vom Stpfl. geltend gemachten Beratungskosten keine WK dar, da sie für die Ermittlung von Einkünften nach
US-amerikanischem Recht angefallen sind.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 846 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 14/2018 S. 530 NWB-Eilnachricht Nr. 35/2018 S. 2529 QAAAG-87061
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 14.03.2018 - 3 K 2271/16 E, F
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