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OLG Hamm Beschluss v. - 10 W 89/17

Gesetze: BGB § 1944; BGB § 1952

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einer Mehrheit von "Erbeserben" bewirkt die rechtswirksame Teilausschlagung eines Miterben gemäß § 1952 Abs. 3 BGB eine Art Anwachsung. In entsprechender Anwendung des § 1952 Abs. 2 BGB ist das dann so anzusehen als wenn der Erbe nur von dem nichtausschlagenden Miterben beerbt worden wäre.

Fundstelle(n):
NWB-EV 2018 S. 226 Nr. 7
EAAAG-86738

Preis:
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OLG Hamm, Beschluss v. 13.04.2018 - 10 W 89/17

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