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FG Köln 23.02.2018 2 V 814/17, IWB 12/2018 S. 450

FG Köln | Keine hohen Anforderungen an eine koordinierte Prüfung im zwischenstaatlichen Auskunftsverkehr

(1) Auch bei gleichzeitigen bzw. gemeinsamen Prüfungen (Simultanprüfung bzw. Joint Audits) i. S. der § 10, § 11 und § 12 EUAHiG ist der Austausch von für die Festsetzung von Steuern voraussichtlich erheblichen Informationen zulässig. Die einheitlich zu verstehenden Tatbestandsmerkmale der „voraussichtlichen Erheblichkeit“ bzw. „Erforderlichkeit“ gelten auch für die Ermittlungsschwelle bei einer koordinierten grenzüberschreitenden Prüfung. (2) Die behördliche Entscheidung darüber, ob an einer koordinierten Prüfung i. S. der §§ 10 ff. EUAHiG teilgenommen wird, setzt lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung dahingehend voraus, ob der bezweckte Informationsaustausch für die Festsetzung von Steuern voraussichtlich erheblich ist. (3) Ein Informationsaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten ist für die Fe...

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