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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 181/14 EFG 2018 S. 1203 Nr. 14

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1 Satz 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3HGB § 255 Abs. 1 Satz 3GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2VVG § 8 Nr. 2FGO § 48 Ans. 1 Nr. 1

Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Leistungen einer Gebäudeversicherung für eine im Zwangsversteigerungsverfahren ersteigerte und wiederaufgebaute Brandruine

Leitsatz

1. Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung mindern weder die Anschaffungskosten einer im Zwangsversteigerungsverfahren ersteigerten Brandruine noch die Herstellungskosten für den Wiederaufbau des Gebäudes. Vielmehr handelt es sich um einen außerordentlichen Ertrag, wenn die vereinnahmte Zahlung den Buchwert der Forderung übersteigt.

2. Die insoweit erzielten außerordentlichen Erträge sind nicht in den Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen.

Fundstelle(n):
DB 2018 S. 16 Nr. 42
DStRE 2019 S. 428 Nr. 7
EFG 2018 S. 1203 Nr. 14
KÖSDI 2018 S. 20896 Nr. 9
ZAAAG-86287

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 15.11.2017 - 5 K 181/14

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