Wochenweise Vermietung sog. „Modelwohnungen” an Prostituierte
Steuerbefreiung
Erklärung und Widerruf der Option zur Steuerpflicht
Leitsatz
1. Die wochenweise Vermietung sog. „Modelwohnungen” an Prostituierte zur Ausübung der Prostitution ist umsatzsteuerfrei, wenn
sie nicht derart mit zusätzlichen Leistungen verbunden ist, dass die weiteren Leistungen der Gesamtleistung ein anderes Gepräge
geben.
2. Die Entgegennahme von Krankmeldungen der Mieterinnen durch den Vermieter ist keine prägende zusätzliche Leistung in diesem
Sinne.
3. Ein wirksamer Verzicht auf die Steuerbefreiung liegt vor, wenn der Vermieter durch einen Antrag auf Ist-Besteuerung sowie
schriftliche Angaben in seinen Umsatzsteuerjahreserklärungen und in den Gewinnermittlungen eindeutig zu erkennen gibt, dass
er die Vermietungsleistungen als steuerpflichtig behandeln will.
4. Durch Abgabe berichtigter Umsatzsteuererklärungen, in denen die Vermietungsumsätze nicht mehr aufgeführt sind, wird die
Verzichtserklärung wirksam widerrufen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1310 Nr. 15 PStR 2018 S. 187 Nr. 8 RAAAG-86268
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 31.01.2018 - 3 K 99/16
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