Der objektivierte Unternehmenswert
3. Aufl. 2018
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25. Börsenkurs und Unternehmenswert
25.1 Börsenkurs als Mindestwert
Dem Börsenkurs wurde von der Rechtsprechung lange Zeit die Eignung abgesprochen, den Wert von Aktien anzugeben. Grund hierfür war der Umstand, dass Börsenkurse nicht nur Ausdruck der fundamentalen Unternehmensverhältnisse sind, sondern ebenso spekulativen Einflüssen unterworfen sind.
„Der Börsenkurs kann sich mit dem wahren Wert der Aktien decken, er kann aber auch niedriger oder höher sein. Er ergibt sich aus dem im Augenblick der Kursbildung vorhandenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage, das von der Größe oder Enge des Marktes, von zufallsbedingten Umsätzen, von spekulativen Einflüssen und sonstigen nicht wertbezogenen Faktoren wie politischen Ereignissen, Gerüchten, Informationen, psychologischen Momenten oder einer allgemeinen Tendenz abhängt. Außerdem unterliegt der Börsenkurs unberechenbaren Schwankungen und Entwicklungen, wie die Aktienkurse der letzten Jahre besonders deutlich gemacht haben. Das schließt es aus, der Berechnung der angemessenen Abfindung den Börsenkurs zugrunde zu legen.“
Diese Sichtweise änderte sich radikal mit der DAT/Altana-E...