Der objektivierte Unternehmenswert
3. Aufl. 2018
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23. Kalkulationszinssatz
23.1 Basiszinssatz
„Du darfst von deinem Bruder keine Zinsen nehmen: weder Zinsen für Geld noch Zinsen für Getreide noch Zinsen für sonst etwas, wofür man Zinsen nimmt. Von einem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, damit der Herr, dein Gott, dich segnet in allem, was deine Hände schaffen, in dem Land, in das du hineinziehst, um es in Besitz zu nehmen.“
23.1.1 Theorie
Der Kalkulationszinssatz als Zielrendite ist Vergleichsmaßstab für die aus dem Unternehmen zu erwartenden Renditen in Form von Ausschüttungen. Ausgangspunkt des mehrstufigen Arbeitsganges zur Bestimmung des Kalkulationszinssatzes ist bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte der Basiszinssatz. Dies gilt bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens ebenso wie bei der Anwendung von Discounted Cashflow Verfahren. Bei der Suche nach dem Basiszinssatz stößt man in der Literatur und auch in IDW S1 auf den Begriff des „landesüblichen Zinssatzes“.
„Für den objektivierten Unternehmenswert ist bei der Bestimmung des Basiszinssatzes von dem landesüblichen Zinssatz für eine (quasi-)risikofreie Ka...