Der objektivierte Unternehmenswert
3. Aufl. 2018
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20. Zuflusszeitpunkt der Ausschüttungen
Die Ausschüttungen werden in der Bewertungspraxis überwiegend zum Jahresabschlussstichtag planungstechnisch an die Anteilseigner ausgezahlt. Diese Verfahrensweise ist eine Konvention und Vereinfachung, da tatsächlich zwischen dem Jahresabschlussstichtag und der Ausschüttung ein Zeitversatz besteht, der durch die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Prüfung des Jahresabschlusses, sowie die Feststellung und Beschlussfassung zur Ausschüttung verursacht ist. Eine realistischere, allerdings den Unternehmenswert mindernde Annahme ist die Berücksichtigung dieses Zeitversatzes im Rahmen der Diskontierung. Die Rechtsprechung akzeptiert diese Präzisierung des Ausschüttungstimings.
„Die gerichtlichen Sachverständigen haben jedoch überzeugend und nachvollziehbar dargelegt, dass bei der geforderten zahlungsstromorientierten Vorgehensweise bei der Unternehmensbewertung auch die Zahlungstermine realistisch angesetzt werden müssen. Da der Gewinn des Vorjahres wegen verschiedener Gegebenheiten erst mit zeitlichem Nachlauf ausgeschüttet werden kann, ist es nicht zu beanstanden, wenn die gerichtlichen Sachverständigen f...