Der objektivierte Unternehmenswert
3. Aufl. 2018
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13. Synergieeffekte
13.1 Theorie
13.1.1 Synergiebegriff
Der Begriff Synergie kann mit „Zusammenwirkung“ bzw. „Zusammenarbeit“ übersetzt werden. Als Synergieeffekt werden Prozessergebnisse bezeichnet, bei denen das Zusammenwirken von Elementen überadditiv ausfällt. In wirtschaftlichen Zusammenhängen lässt sich der Synergiebegriff deshalb mit dem Schlagwort 1 + 1 = 3 einprägsam beschreiben. Das heißt im Zusammenhang mit Synergien gilt das betriebswirtschaftliche Interesse der Frage, inwiefern sich der Jahresüberschuss bei der Verbindung von zwei oder mehreren Unternehmen über das hinaus erhöht, was aus der reinen Addition der Unternehmensergebnisse resultiert. Für den Begriff der Synergien lässt sich festhalten, dass Voraussetzung für das Entstehen von Synergien das Zusammenwirken von mehreren Elementen, im wirtschaftlichen Bereich, das Zusammenwirken von mehreren Unternehmen, logische Voraussetzung ist. Entsprechend sind erwartete Synergieeffekte und daraus ableitbare Steigerungen des Unternehmenswerts der ökonomische Hintergrund von Unternehmenszusammenschlüssen. Unternehmenszusammenschlüsse lassen sich durch die Verschmelzun...