Der objektivierte Unternehmenswert
3. Aufl. 2018
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12. Managementfaktor
12.1 Konstanz des Managements und Übertragbarkeit der Ertragskraft
Der objektivierte Unternehmenswert bestimmt den Wert des Unternehmens „wie es steht und liegt“. Zu dem Zustand des Unternehmens „wie es steht und liegt“ gehört auch das Management, allgemeiner formuliert die Organisationsverhältnisse.
„[…] weil bei der Festsetzung des Ausgleichs der durchschnittlich verteilbare Bruttogewinn als feste Größe aus dem objektiven Wert des Unternehmens, „wie es am Stichtag steht und liegt“, abzuleiten ist, so dass nur die Organisationsverhältnisse und die wirtschaftlichen und rechtlichen Strukturen des Unternehmens maßgeblich sind, die am Bewertungsstichtag vorhanden waren.“
In IDW S1 wird die Bewertung des Unternehmens „wie es steht und liegt“ als Bewertung der vorhandenen Ertragskraft bezeichnet.
„Die Bewertung eines Unternehmens basiert auf der am Bewertungsstichtag vorhandenen Ertragskraft.“
„Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts ist die dem Unternehmen innewohnende und übertragbare Ertragskraft zu bewerten.“
Die Ertragskraft des Unternehmens kann mehr oder weniger stark vom bestehe...