Der objektivierte Unternehmenswert
3. Aufl. 2018
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9. Typisierung des Anteilseigners
9.1 Grundsatz und Vorgehensweise
Die Sichtweise, dass eine Sache einen (objektiven) Wert an sich hat, konnte sich wie oben gezeigt nicht durchsetzen. Bewertung setzt immer eine Objekt-Subjekt-Beziehung voraus. Ohne eine am Tausch interessierte Person gibt es keinen Tauschwert, ohne Nutzer gibt es keinen Nutzwert. Denken wir uns die Menschheit auf unserer Erde weg, dann ist die Vorstellung der Wertbeimessung für Dinge damit auch verschwunden. Unternehmensbewertung benötigt somit ein Bewertungssubjekt, jemanden, für den der Wert ermittelt wird.
Subjektive Unternehmenswerte bzw. Anteilswerte drücken den Wert der zukünftig erwarteten Ausschüttungen aus, die ein bestimmtes Individuum bzw. Bewertungssubjekt aus einem Bewertungsobjekt erwartet. Dieses Bewertungssubjekt kann durch eine unmittelbar beteiligte natürliche Person, eine mittelbar beteiligte natürliche Person oder durch eine Beteiligungsgesellschaft repräsentiert sein.
Objektivierte Unternehmenswerte verändern diese Betrachtungsweise insofern, als dass die Bewertung für eine Gruppe von Individuen mit bestimmten Merkmalen erfolgt, und nicht für ...