Immobilien im Umsatzsteuerrecht
2. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
F. Rechnungen im Umsatzsteuerrecht
I. Ausstellen von Rechnungen
1. Berechtigung und Verpflichtung zur Rechnungserteilung
a) Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
501Führt ein Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er stets verpflichtet, eine Rechnung i. S. des § 14 UStG zu erteilen, auch wenn der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die Rechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung auszustellen. Korrespondierend dazu besteht eine Rechnungsaufbewahrungspflicht auch eines privaten Leistungsempfängers von zwei Jahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG). Verstöße gegen diese Pflichten können mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 26a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 und Abs. 2 UStG). Die Verpflichtung zur Rechnungserteilung gilt auch bei der Vereinnahmung von Vorauszahlungen oder Anzahlungen (§ 14 Abs. 5 Satz 1 UStG).
Bei Mietverträgen an Privatpersonen verzichtet die Finanzverwaltung auch bei Steuerpflicht (z. B. Ferienwohnungen) auf die strengen Rechnungsanforderungen.
b) Rechnungserteilungspflicht bei anderen Leistungen
502In allen anderen Fällen, in denen ein Unternehmer eine steuerbare Leis...