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OFD Nordrhein-Westfalen 21.06.2016 S 2242 - 2014/0003 - St 115, BBK 12/2018 S. 554

Steuerrecht | Beteiligung an Komplementär-GmbH als SBV II

Die OFD Nordrhein-Westfalen äußert sich zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Beteiligung des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen II (SBV II) des Kommanditisten bei der GmbH & Co. KG gehört.

Grundsätzlich ist die Zugehörigkeit zum SBV II zu bejahen, wenn die Beteiligung an der Komplementär-GmbH die Möglichkeiten seiner Einflussnahme auf die GmbH & Co. KG stärkt. Dabei ist grundsätzlich zwischen folgenden Konstellationen zu unterscheiden:S. 555

  • [i]Komplementär-GmbH ist nur an einer KG beteiligtDie Komplementär-GmbH ist nur bei der GmbH & Co. KG Geschäftsführerin: Die Zugehörigkeit zum SBV II ist zu bejahen, wenn der Kommanditist die Mehrheit der Stimmrechte an der Komplementär-GmbH hält, er selbst aber nicht mehrheitlich an der GmbH & Co. KG beteiligt ist. Denn dan...

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