Online-Nachricht - Freitag, 08.06.2018

Gesetzgebung | Einführung der zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage Stellung genommen.

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Musterfeststellungsklage zügig zu betreiben, damit auch die Betroffenen der VW-Abgas-Affäre davon profitieren.

Darüber hinaus schlägt der Bundesrat einige Änderungen vor, um das Verfahren insgesamt zu verbessern:

  • So regt er die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte und damit einen zweizügigen Rechtszug für eine effiziente Rechtsdurchsetzung an. Der Regierungsentwurf geht mit der sukzessiven Zuständigkeit von Landgericht, Oberlandesgericht und BGH derzeit von einem dreizügigen Rechtszug aus. Außerdem schlägt er eine Regelung vor, die es auch geschäftsunfähigen und beschränkt geschäftsfähigen Verbrauchern ermöglicht, an dem Musterfeststellungsklageverfahren teilzunehmen.

  • Mit einer eindeutigen Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte möchten die Länder Rechtsunsicherheiten und „forum shopping“ vermeiden. Darüber hinaus warnen sie davor, dass die bislang vorgesehenen Klagevoraussetzungen nicht zu einer Verengung des Anwendungsbereichs der Musterfeststellungsklage führen dürfen und fordern, dass es Verbrauchern möglich sein soll, im Falle eines geänderten Feststellungszieles ihre Klage zurückzunehmen.

Hinweis:

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung reicht sie diese an den Bundestag weiter, der seine Beratungen bereits aufgenommen hat.

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesrates veröffentlicht.

Quelle: Bundesrat kompakt v. 08.06.2018 (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAG-85549