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NWB Nr. 24 vom Seite 1741

Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen – EU-Ministerrat beschließt Richtlinie

[i] EU-Rat, Pressemitteilung v. 25.5.2018 Die Wirtschafts- und Finanzminister im ECOFIN-Rat haben am die „Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle“ beschlossen. Die Richtlinie zielt auf Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter und Rechtsanwälte ab, die Steuerplanungsmodelle entwerfen und/oder anbieten. [i]Elster, NWB 16/2018 S. 1065Sie werden verpflichtet, Modelle zu melden, die als potenziell aggressiv gelten. Gemäß Art. 8ab Abs. 5 der Richtlinie kann allerdings jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Intermediären das Recht auf Befreiung von dieser Pflicht zu gewähren, wenn mit der Meldepflicht nach dem nationalen Recht dieses Mitgliedstaats gegen eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen wird. In solchen Fällen sind dann die Steuerpflichtigen selbst meldepflichtig, worauf sie der Berater hinzuweisen hat.

[i]Verschwiegenheitspflicht Zusätzlich zur Richtlinie wurde folgende Erklärung Deutschlands beigefügt: „Nach dem Verständnis der Bundesrepublik Deutschland gelten die Privilegien der Angehö...

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