BMF - III C 3 - S 7279/11/10002-10 BStBl 2018 I S. 695

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG; Anzahlungen Änderungen der Abschnitte 13.5, 13b.12 und 15.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Bezug:

I.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das , BStBl 2018 I S. 638, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. In Abschnitt 13.5 wird nach Absatz 7 folgender Absatz 8 angefügt:

    „(8) Zur Behandlung von Anzahlungen für Leistungen im Sinne des § 13b UStG, wenn die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Vereinnahmungen der Anzahlungen noch nicht vorlagen, vgl. Abschnitt 13b.12 Abs. 3.”

  2. Abschnitt 13b.12 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

    1. Nach Satz 2 werden folgende neue Sätze 3 und 4 eingefügt:

      3 Liegen die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Vereinnahmung der Anzahlungen nicht vor, schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. 4 Erfüllt der Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Leistungserbringung die Voraussetzungen als Steuerschuldner, bleibt die bisherige Besteuerung der Anzahlungen beim leistenden Unternehmer bestehen (vgl. , BStBl 2002 II S. 255).”

    2. Der bisherige Satz 3 wird neuer Satz 5.

  3. In Abschnitt 15.3 wird nach Absatz 5 folgender Absatz 6 angefügt:

    „(6) Für Anzahlungen, bei denen erst im Zeitpunkt der Leistungserbringung der Leistungsempfänger die Voraussetzungen als Steuerschuldner nach Maßgabe des § 13b UStG erfüllt, vgl. Abschnitt 13b.12 Abs. 3 Sätze 3 und 4.”

II.

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Es wird nicht beanstandet, wenn Steuerpflichtige für bis zum geleistete Anzahlungen die bisherige Fassung der Abschnitte 13.5, 13b.12 und 15.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses anwenden.

BMF v. - III C 3 - S 7279/11/10002-10


Fundstelle(n):
BStBl 2018 I Seite 695
BB 2018 S. 1302 Nr. 23
DB 2018 S. 1310 Nr. 22
DStR 2018 S. 1128 Nr. 22
StB 2018 S. 276 Nr. 9
UR 2018 S. 536 Nr. 13
UStB 2018 S. 260 Nr. 9
UVR 2018 S. 231 Nr. 8
KAAAG-85187