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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 1745/17 GE

Gesetze: GrEStG § 16 Abs. 3 Nr. 1; GrEStG § 16 Abs. 3 Nr. 2; AO § 164 Abs. 2; BGB § 437

Änderung der Grunderwerbsteuerfestsetzung aufgrund Kaufpreisminderung: Im Kaufvertrag begründete Unsicherheit über die Höhe der Gegenleistung – Vorbehalt der Nachprüfung – Änderungsverpflichtung nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG bei vertraglich vereinbartem Minderungsrecht – Überschreitung der Zweijahresfrist

Leitsatz

  1. Bestehen bei Vertragsschluss Zweifel in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht über Art und Umfang der Gegenleistung und wird daher später die Gegenleistung aufgrund von Umständen verändert, die in der Vertragsgestaltung selbst begründet sind, ist der veränderte Sachverhalt einer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Grunderwerbsteuerfestsetzung durch eine entsprechende Änderung der Besteuerung zugrunde zu legen ( BStBl II 1991,586).

  2. Eine Verpflichtung zur Änderung der Grunderwerbsteuerfestsetzung besteht nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG auch im Fall eines vertraglich vereinbarten Minderungsrechts, wenn die Anpassung des Kaufpreises aufgrund eines Sach- oder Rechtsmangels erfolgt.

Fundstelle(n):
EAAAG-85069

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 16.12.2009 - 7 K 1745/17 GE

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