Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 24 vom Seite 633

Leitlinien zu Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung

Uwe Schelske

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAG-85034 Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Richtlinie 2014/17/EU v. ) hat der nationale Gesetzgeber erstmals ab dem in den §§ 505a ff. BGB detaillierte Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung beim Verbraucher (§ 13 BGB) ins BGB implementiert (Umsetzungsgesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie, BGBl 2016 I S. 396). Die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung hat verbraucherschützende Wirkung (Weidenkaff in Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 505a BGB Rz. 1). Verstößt das Kreditinstitut gegen diese Rechtspflicht, hat der Gesetzgeber Sanktionen (§ 505d BGB) normiert.

Ausführlicher Beitrag s. .

Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung auslegungsbedürftig

[i]Diskussion um einzelne TatbestandsmerkmaleMit der Einführung der §§ 505a ff. BGB entstand zugleich eine Diskussion um einzelne Tatbestandsmerkmale. Das betraf insbesondere das Immobiliarverbraucherdarlehen, die klassische Finanzierung der selbst- oder fremdgenutzten Wohnimmobilie. Beispielhaft sei nur die Pflicht des Kreditgebers zur Festlegung des internen Prüfverfahrens erwähnt (§ 505a Abs. 4 BGB). Es stellte sich sofort die praxisrelevante Frage, ob jede Kreditbewilligung, bei der vom festgelegten Prüfverfahren abgewichen wird, als sanktionsauslösender Pflichtverstoß zu bewerten ist.

[i]Bundesministerien schaffen Leitlinien zur KreditwürdigkeitsprüfungUns...BGBl 2017 I S. 1495BGBl 2018 I S. 529

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen