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PiR Nr. 6 vom Seite 193

Bestimmung des Endes eines Leasingverhältnisses

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Notwendige Voraussetzung für die Identifizierung eines Leasingverhältnisses ist die zeitliche Befristung (for a period of time) der Nutzungsüberlassung (IFRS 16.9). Eine „ewig“ (perpetual) laufende Rechtsposition führt nicht zu einem lease. Angesprochen sind allerdings nur Vereinbarungen, die von keiner Partei kündbar sind und die sich auf Vermögen (underlying asset) erstrecken, welches keiner Abnutzung im Zeitablauf unterliegt.

Auch für eigentlich endliche Nutzungsüberlassungen lässt sich der Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung bei Abschluss (at inception) nicht immer eindeutig bestimmen. Neben Optionen, bei denen entweder Leasinggeber oder Leasingnehmer Stillhalter sind, sind auch vertragliche Abreden beachtlich, die regeln, was mit dem zur Nutzung überlassenen Vermögen passiert, wenn der vereinbarte Zeitraum (non-cancellable period) abgelaufen ist:

  • Nur wenn eine feste Laufzeit vereinbart wird, also ein Start- und ein Enddatum als Zeitpunkt oder über einen Zeitraum determiniert sind, läuft ein lease aus, ohne dass eine Partei der anderen eine Nachricht zukommen lassen oder ein sonstiges Ereignis eintreten muss.

  • Eine period...

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