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StuB Nr. 11 vom Seite 406

Ausstiegsklausel und Handgeld beim Trainerwechsel

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Der bisherige Trainer des Bundesligavereins FC A scheidet zum Saisonende 01/02 aus. Der FC verpflichtet deshalb einen neuen Trainer (T) mit Wirkung zum .

T war bis zum noch an einen anderen Verein arbeitsvertraglich gebunden. Dieser Arbeitsvertrag enthielt jedoch eine Ausstiegsklausel, derzufolge T gegen Zahlung von 2 Mio. € vorzeitig zum aus den Diensten des Vereins ausscheiden durfte. Die wesentlichen Bedingungen des neuen Arbeitsvertrags sind neben laufender und Erfolgsvergütung wie folgt.

  • Laufzeit drei Jahre, d. h. bis zu ,

  • Handgeld bzw. signing fee von 1 Mio. €, fällig am „für den Abschluss des Trainervertrags als solchen“,

  • Übernahme der Ausstiegszahlung zum Altvertrag durch den FC A. Zahlung dieses Betrags an den Altverein zum .

Der FC A hat ein abweichendes Geschäftsjahr (1.7. bis 30.6.).

Der Vorstand des FCA erhält an das EBITDA gebundene Tantiemen und möchte zur Vermeidung negativer Einflüsse auf die Tantieme vorgenannte Zahlungen als immateriellen Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut) aktivieren und über die Laufzeit abschreiben.

II. Fragestellung

Wie sind das Handgeld von 1 Mio. € sowie die Ausstiegszahlung von

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