Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 27.02.2018 VI ZR 121/17, NWB 23/2018 S. 1662

Schadensersatz | Zur Verzinsung des Anspruchs

Eine Geldschuld aus unerlaubter Handlung ist nicht gem. § 353 Satz 1 HGB ab Fälligkeit zu verzinsen, auch wenn sie im Zusammenhang mit einem beiderseitigen Handelsgeschäft entstanden ist.

Anmerkung:

Nach § 353 Satz 1 HGB sind Kaufleute untereinander berechtigt, für ihre Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Tage der Fälligkeit an Zinsen zu fordern. Die Frage, ob diese Vorschrift auch auf S. 1663Schadensersatzansprüche zwischen Kaufleuten aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB) anwendbar ist, ist nun höchstrichterlich entschieden. Der Umstand, dass ein Vertragspartner im Zusammenhang mit Handelsgeschäften unerlaubte Handlungen begehen kann, macht diese und die aus ihnen resultierenden gesetzlichen Schuldverhältnisse nicht selbst zu Handelsgeschäften. Für dieses Ergebnis spricht, dass ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen