NWB Nr. 23 vom Seite 1649

BMF und BFH eröffnen Gestaltungsspielräume

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Wünsche an den Steuergesetzgeber

Noch im Oktober letzten Jahres auf dem Deutschen Steuerberatertag in Berlin sprach der Präsident des BFH, Rudolf Mellinghoff, den Steuerberatern aus der Seele, als er die sich noch in der Findungsphase befindlichen Koalitionäre um eine „gute Gesetzgebung“ bat und insbesondere die in der letzten Legislaturperiode „überhastete Gesetzgebung“ anprangerte. Zumindest die letzte Botschaft scheint bei der neuen Bundesregierung angekommen zu sein, denn von einer überhasteten Steuergesetzgebung kann zurzeit tatsächlich keine Rede sein. Lediglich die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen will der Gesetzgeber mit einem wohl noch vor der Sommerpause zu erwartenden Entwurf eines Steueränderungsgesetzes in Angriff nehmen. Wer hoffte, im Mai dieses Jahres auf dem ebenfalls in Berlin stattfindenden Deutschen Steuerberaterkongress zu erfahren, wie es denn nun in der Steuerpolitik weitergeht, der wurde enttäuscht. Bundesfinanzminister Scholz hielt sich in seiner Rede bedeckt. Dabei existieren derzeit vielfältige Themenkomplexe, die auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung anzugehen sind. Darauf machte schon Hechtner anlässlich seiner steuerpolitischen Analyse des Koalitionsvertrags in aufmerksam, die er mit dem Hinweis schloss „Gute Steuerpolitik lebt jedenfalls auch von einer gesetzgeberischen Dynamik abseits eines starren Koalitionsvertrags, um Antworten auf aktuelle steuerpolitische Fragen der Zeit zu finden“, womit wir wieder beim ersten Wunsch des BFH-Präsidenten wären.

Der von Harald Elster, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands, in geäußerte Wunsch, der Gesetzgeber solle doch „die Finger von weitergehenden Überlegungen hinsichtlich einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen“ lassen, scheint sich nicht zu erfüllen. Mit dem nun vorliegenden Länder-Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen hat das Vorhaben Gestalt angenommen und könnte am 20. Juni in der Finanzministerkonferenz beschlossen werden. Folgt die Bundesregierung den Ländern, wäre ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch im Laufe dieses Jahres denkbar.

Dass sich aus der Rechtsprechung und manchmal sogar aus Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung immer wieder (legale) Gestaltungsspielräume ergeben, zeigen die Aufsätze dieser NWB-Ausgabe. So deckt Kanzler auf auf, warum die vom BMF gefundene großzügige Lösung von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG es jedem Steuerpflichtigen, der einen betrieblichen Veräußerungsgewinn erzielt, eine Steuerstundung ermöglicht, ohne sich dem Vorwurf einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme der Reinvestitionsvergünstigung auszusetzen. Und Hagemann erklärt auf , wie es der BFH möglich macht, die Kapitalertragsteuer auf Inlandsdividenden von 25 % auf 1,5 % zu drücken. Lesen Sie selbst!

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2018 Seite 1649
NWB KAAAG-84899