Online-Nachricht - Freitag, 25.05.2018

KMU | Besserer Zugang zu Marktfinanzierungen (EU-Kommission)

Die EU-Kommission hat am Vorschläge vorgelegt, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu Marktfinanzierungen erleichtern sollen. Die Initiative ist Teil der EU-Kapitalmarktunion-Agenda.

Die Initiative besteht aus einem Legislativvorschlag mit technischen Änderungen an der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung und einer delegierten Verordnung zur Änderung delegierter Rechtsakte, die im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) erlassen wurden. Die vorgeschlagenen Änderungen dürften die Zahl der Notierungen an KMU-Wachstumsmärkten erhöhen, ohne die zentralen EU-Vorschriften, die nach der Finanzkrise zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte erlassen wurden, anzutasten.

Die wichtigsten Punkte der Vorschläge:

  • Die derzeitige Pflicht zur Führung von Listen aller Personen, die auf preissensible Informationen zugreifen können, soll gelockert werden, um kleinen und mittleren Unternehmen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu ersparen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden bei Insidergeschäften weiterhin Ermittlungen durchführen können.

  • Emittenten, die seit mindestens drei Jahren an einem KMU-Wachstumsmarkt notiert sind, sollen beim Wechsel an einen geregelten Markt einen weniger umfangreichen Prospekt erstellen dürfen. Der Prospekt ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält alle Informationen, die ein Anleger vor einer Anlageentscheidung über ein Unternehmen benötigt. Mit den heutigen Vorschlägen werden die bereits überarbeiteten und vereinfachten Prospektvorschriften noch weiter angepasst, um den Unternehmen die Erschließung der europäischen Kapitalmärkte zu erleichtern.

  • Auf die Emission von Schuldtiteln spezialisierte Handelsplätze sollen sich leichter als KMU-Wachstumsmarkt registrieren lassen können. Zu diesem Zweck wird eine neue Emittentenkategorie eingeführt (Emittenten, die ausschließlich Schuldtitel ausgeben). Dabei soll es sich um Unternehmen handeln, die im Laufe eines Zwölfmonatszeitraums Anleihen im Wert von weniger als 50 Mio. EUR begeben.

  • Es soll ein in allen Mitgliedstaaten geltendes gemeinsames Regelwerk für Liquiditätsverträge an KMU-Wachstumsmärkten geschaffen werden, das die nationalen Bestimmungen nicht ersetzt, sondern parallel zu diesen besteht. Hierunter sind Vereinbarungen zwischen einem Emittenten und einem Finanzintermediär (einer Bank oder Wertpapierfirma) über den An- und Verkauf von Aktien des Emittenten in dessen Namen zu verstehen. Der Finanzmittler erhöht auf diese Weise die Liquidität der Aktien.

Der Verordnungsvorschlag zur Änderung der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Die Änderungen an der delegierten Verordnung zu MiFID II werden im Internet veröffentlicht und vier Wochen lang öffentlich zur Konsultation gestellt. Nach ihrer Annahme durch die Kommission werden sie zur Prüfung an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. 24.05.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB OAAAG-84610