Praxishandbuch für Lohnabrechnungen
1. Aufl. 2018
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V. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
Seit dem läuft der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale. Für die Entgeltabrechnung Januar 2013 konnte, spätestens für die Entgeltabrechnung Dezember 2013 musste jeder Arbeitgeber aus der zentralen Datenbank seinen Bestand an Arbeitnehmern einmalig anmelden und dadurch deren ab dem Startmonat gültige Besteuerungsmerkmale abrufen und automatisch in seinem Abrechnungssystem verarbeiten.
Der Arbeitnehmer legt seinem Arbeitgeber seine IdNr. vor und dieser speichert sie in den Personalstammdaten. Die Angabe der IdNr. ist zwingend erforderlich, die Angabe der eTIN optional. In Einzelfällen kann zusätzlich die Steuernummer des Dienstleisters notwendig sein.
Der Arbeitgeber ruft mit der Steueridentifikationsnummer und dem melderechtlichen Geburtsdatum des Arbeitnehmers die Besteuerungsmerkmale über die zentrale Bestandsstelle ab. Nach erfolgter Anmeldung durch den Arbeitgeber erstellt die Finanzverwaltung einen ELStAM-Datensatz. Die Anmeldung hat das Ziel, die ELStAM des Arbeitnehmers abzurufen (§ 39e Abs. 4 Satz 2 EStG).
Die von der Finanzverwaltung zurückgemeldeten Daten müssen im Abrechnungssystem verarbeitet und ...