Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung der KWK-Zulage (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, ob sie eine Durchführungsverordnung für die steuerliche Behandlung der KWK-Zulage plant, um kommunalen Stadtwerken die Behandlung der Zulage als Investitionszuschuss zu ermöglichen.
Hierzu die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht v. :
Die KWK-Zulage ist als Ertragszuschuss nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen zu beurteilen (siehe hierzu Stichwort „Ertragszuschüsse“ in Hinweis 5.6 Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2017).
Eine analoge steuerliche Behandlung dieses Ertragszuschusses wie einen Investitionszuschuss kann nicht erfolgen, weil sich die KWK-Zulage nicht an den Investitionskosten der Anlage, sondern an der Höhe der Kilowattstunden des erzeugten Stroms orientiert und damit anders als ein Investitionszuschuss nicht wirtschaftsgutbezogen ist (siehe zu Investitionszuschuss in R 6.5 (Abs. 2) Einkommensteuer-Richtlinien 2017). Für eine analoge Behandlung fehlt es mithin bereits an einer vergleichbaren Ausgangslage.
Quelle: BT-Drucks. 19/2083, Antwort der Bundesregierung auf die Frage 7 der Abgeordneten Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) (Ls)
Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-84440