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SG Reutlingen Urteil v. - S 1 KR 3399/14

Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Erstattungsanspruch der Krankenkasse für gezahlte Umsatzsteuer auf Herstellungspauschalen individuell hergestellter Arzneimittel - kein Rückforderungsanspruch bei fehlender Bereicherung des Krankenhauses - keine vertraglichen Nebenpflichten zur Geltendmachung zu viel gezahlter Umsatzsteuer bei der Finanzverwaltung

Leitsatz

1. Der beklagte Krankenhausträger hat den auf die Herstellungspauschalen entfallenden, von der klagenden Krankenkasse gezahlten Umsatzsteueranteil ohne Rechtsgrund erlangt.

2. Dem Rückforderungsbegehren der Klägerin steht allerdings entgegen, dass die Beklagte um die auf die Herstellungspauschalen bezahlte Umsatzsteuer nicht mehr bereichert ist.

3. Es bestehen keine vertraglichen Nebenpflichten der Beklagten, bei der Finanzverwaltung die Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer geltend zu machen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAG-84209

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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SG Reutlingen, Urteil v. 14.06.2017 - S 1 KR 3399/14

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