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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 437/15

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) in ihrer Tätigkeit als Auslieferungsfahrerin für die Klägerin vom 1.2.2013 bis 31.3.2014 in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Fundstelle(n):
DAAAG-84187

Preis:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 06.12.2017 - L 8 R 437/15

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