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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 1562/14

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c

Kindergeld: Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses - ernsthafte Bemühungen um einen Arbeitsplatz.

Leitsatz

1. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist letztlich die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich, da Abweichungen zwischen der beitragsrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung des Arbeitslohns aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis vermieden werden sollen.

2. Die einmalige Meldung eines Kindes, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei der Bundesagentur für Arbeit, ist kindergeldrechtlich nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit c nicht als Nachweis für ernsthafte Bemühungen um einen Arbeitsplatz ausreichend.

Fundstelle(n):
VAAAG-84168

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.09.2015 - 6 K 1562/14

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