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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - 2 V 1532/17 EFG 2018 S. 902 Nr. 11

Gesetze: AO § 162, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Anforderungen an die schlüssige Begründung einer Schätzung des Finanzamts im summarischen Verfahren

Leitsatz

Bei einer Schätzung gemäß § 162 AO muss das Finanzamt auch im summarischen Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ausreichende Belege vorlegen, die Zweifel an einer Schätzungsbefugnis des Finanzamts ausräumen und zudem seine Schätzung der Höhe nach durch die Offenlegung einer nachvollziehbaren Kalkulation substantiieren. Dafür müssen sowohl die verwendeten Ausgangszahlen (in der Regel die Buchungskonten), als auch der Kalkulationsweg nachvollziehbar dargestellt werden, damit das Finanzgericht in die Lage versetzt wird, seine eigene Schätzungsbefugnis auszuüben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 902 Nr. 11
PStR 2018 S. 223 Nr. 9
BAAAG-84166

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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 12.04.2018 - 2 V 1532/17

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