Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 163/16

Gesetze: KN Unterposition 0304 8990 KN Unterposition 0305 3990 KN Zusätzliche Anmerkung 7 zu Kapitel 2 KN Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 3

Zollrecht - Tarifierung: Zur Einreihung von gefrorenen und leicht gesalzen Fischfilets

Leitsatz

1. "Gesalzen" im Sinne der Unterposition 0305 KN ist eine Ware nur, wenn durch das zugefügte Salz die langfristige Haltbarkeit gewährleistet wird.

2. Gefrorene Meerbarbenfilets, bei denen das Einfrieren und nicht das zugefügte Salz zur langfristigen Haltbarmachung führen, sind als "gefrorene Filets von anderen Fischen" in die Unterposition 0304 8990 KN einzureihen.

Fundstelle(n):
HAAAG-84164

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 22.02.2018 - 4 K 163/16

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen