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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 205/15 EFG 2018 S. 1081 Nr. 13

Gesetze: AO § 162 Abs. 2 Satz 2

Abgabenordnung: Hinzuschätzung auf Grund einer Quantilsschätzung bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen

Leitsatz

Bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen ist eine Hinzuschätzung auf der Grundlage einer Quantilsschätzung im Einzelfall zulässig, wenn das Ergebnis durch weitere Erkenntnisse (hier: Ergebnisse einer stochastischen Untersuchung) und eine partielle Nachkalkulation gestützt wird und anderweitige Schätzungsmethoden wie eine Geldverkehrsrechnung und eine Ausbeutekalkulation nicht in Betracht kommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 2/2019 S. 55
EFG 2018 S. 1081 Nr. 13
KÖSDI 2018 S. 20857 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2018 S. 884
XAAAG-84163

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 05.03.2018 - 3 K 205/15

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