Einkommensteuergesetz - Managementbeteiligung:
Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung
bei Eintritt einer sog. Bad Leaver-Klausel
Leitsatz
Veräußert
ein sog. Bad Leaver seine wesentliche Beteiligung an einer Holding
zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 €, weil die Vertragsparteien
im Beteiligungsvertrag geregelt haben, dass die Beteiligung des
Bad Leavers aufgrund des fehlenden Ertragswerts wertlos ist, wenn
ein bestimmtes vorgegebenes jährliches EBITDA nicht mindestens zu
50 % erreicht wird, liegt eine Veräußerung gegen Entgelt im Sinne
des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2018 S. 335 Nr. 10 NAAAG-84162
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 14.03.2018 - 3 K 30/16
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