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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 580

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten in der Krise erfüllen

Dr. Christian Bosse

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAG-84028 Die Haftung des Geschäftsführers in der Krise ist Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen. Bislang wenig beleuchtet wurde die Frage, welche Handlungspflichten den Geschäftsführer im eröffneten Insolvenzverfahren treffen und wie er selbst eine eigene Haftung vermeidet oder Gerichte helfen, eine Haftung zu vermeiden. Der in solche Entscheidungen eingebundene steuerliche Berater sollte mit den angesprochenen Themen vertraut sein und erforderlichenfalls zur Einschaltung eines spezialisierten Beraters raten.

Ausführlicher Beitrag s. .

Rahmenbedingungen für den Geschäftsführer in der Krise der GmbH

[i]Verschiedene, sich zum Teil widersprechende PflichtenDie rechtlichen Rahmenbedingungen werden einerseits durch die Kardinalspflicht des Geschäftsführers, nämlich die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrunds einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen (§ 15a InsO), sowie die Pflicht, bei Insolvenzreife das Vermögen der GmbH nicht mehr durch Zahlungen an Dritte zu verringern (§ 64 Satz 1 GmbHG), bestimmt. Andererseits droht dem Geschäftsführer eine Haftung gegenüber den Steuerbehörden, falls die GmbH ihre steuerlichen Pflichten nicht...

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