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IWB Nr. 10 vom Seite 372

Qualifikationskonflikte

RAin/StBin Christiane Anger, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Begrifflichkeiten

Qualifikationskonflikte [i]Zwei DBA-Staaten behandeln einen steuerpflichtigen Tatbestand unterschiedlich können sich im Rahmen der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ergeben. Art. 3 Abs. 2 OECD-MA 2017 sieht vor, dass die Vertragsstaaten nicht im DBA definierte Begriffe nach ihrem nationalen Recht auslegen können, sofern keine Auslegung dieser Begriffe auf Basis des Abkommens geboten ist. Diese Definition nach nationalem Steuerrecht kann zu Diskrepanzen, sprich zu Qualifikationskonflikten, führen. Ein Qualifikationskonflikt liegt also vor, wenn zwei Staaten ein Rechtssubjekt oder einen Sachverhalt nach ihrem jeweiligen nationalen Steuerrecht unterschiedlich einordnen und dies für den Steuerpflichtigen entweder zu einer doppelten Besteuerung (sog. positiver Qualifikationskonflikt) führt oder dazu, dass eine Besteuerung völlig unterbleibt (sog. negativer Qualifikationskonflikt).

Beim [i]Qualifikation des Steuersubjekts oder der Art der Einkünfte kann jeweils unterschiedlich bewertet werdensubjektiven Qualifikationskonflikt sind sich die Staaten uneinig, welche Pe...

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