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IWB Nr. 10 vom Seite 386

Verwertungstatbestände in § 49 EStG

Bewertung des aktuellen zur beschränkten Steuerpflicht von ausländischen Anbietern von Software und Datenbanken

Jörg Holthaus

Zur [i]BMF, Schreiben v. 27.10.2017 - IV C 5 - S 2300/12/10003 NWB WAAAG-61404 Definition des erforderlichen Inlandsbezugs von Einkünften eines beschränkt Steuerpflichtigen greift der Gesetzgeber in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f, Nr. 3, Nr. 4 Buchst. a und Nr. 6 EStG in verschiedener Ausgestaltung auf den Tatbestand der Verwertung zurück. Im Schreiben v.  hat das BMF für die Verwertungstatbestände aus § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG in Bezug auf die Überlassung von Software und Datenbanken den Anwendungsbereich durch ein vom Nutzer der Rechte zu erfüllendes weiteres Tatbestandsmerkmal begrenzt. Im Folgenden soll untersucht werden, ob diese Begrenzung eine Rechtsgrundlage im Gesetz hat und inwieweit hierdurch Ungleichbehandlungen im Verhältnis zu den anderen Verwertungstatbeständen entstehen.

Kernaussagen
  • Das BMF führt mit dem Schreiben v.  eine unsystematische Begrenzung der inländischen Einkünfte aus den Nutzungsüberüberlassungen von Rechten an Software und Datenbanken ein.

  • Vergütungen kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzer von Datenbanken werden ungleich behandelt.

  • Das BMF-Schreiben kann steuerentlastende Begehrlichkeiten in anderen Bereichen von Rechteüberlassungen wecken.

I. Verwertungstatbestände in § 49 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 Buchst. a EStG

Sowohl [i]Verwertung einer Tätigkeit im Inland stellt einen steueranspruchsbegründenden Inlandsbezug darbei den Einkünften aus selbs...

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