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Verfahrensrecht | Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen zweifelhaft (BFH)
Bei summarischer Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von 0,5 Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem VZ 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Das FA setzte die von den Antragstellern für das Jahr 2009 zu entrichtende Einkommensteuer zunächst auf rund 160.000 € fest. Im Anschluss an eine Außenprüfung änderte das FA im November 2017 die Einkommensteuerfestsetzung auf gut 2.000.000 €. Neben der nachzuzahlenden Steuer setzte das FA für den Zeitraum vom bis Nachzahlungszinsen in Höhe von rund 241.000 € fest. Die Antragsteller begehren die AdV des Zinsbescheids, da die Höhe der Zinsen von 0,5 Prozent für jeden Monat ...