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BBK Nr. 10 vom Seite 491

Neue Lageberichtsstrenge auch im Mittelstand

Klaus Wiechers

[i]Wiechers, Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand, Teil 1: BBK 4/2017 S. 177 NWB NAAAG-37399, Teil 2: BBK 5/2017 S. 230 NWB RAAAG-38604, Teil 3: BBK 6/2017 S. 288 NWB VAAAG-39897 Der Lagebericht hat aufgrund seiner Ergänzungs- und Informationsfunktion im Zusammenhang mit dem eigentlichen Jahresabschluss in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung erlangt. Mehrere Gesetzesänderungen und konkretisierende Standards, insbesondere der DRS 20, stellen nunmehr auch an mittelständische Unternehmen hohe Anforderungen. Im Folgenden werden die wesentlichen Berichtspflichten anhand eines Beispielslageberichts erörtert.

Ein Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Sachverhalt und Aufgabe

1. Ausgangssituation

[i]Mittelständische BauunternehmungBei der Wandsbek-Bau GmbH handelt es sich um eine familiengeführte mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 2 HGB. Das vorwiegend regional tätige Unternehmen gliedert sich bezogen auf die Gesamtleistung in die etwa gleichwertigen Sparten Tiefbau (mit nahezu ausschließlich öffentlichem Auftragsbestand) sowie Projekt- und Wirtschaftsbau. Die Sparte Ingenieurbau befindet sich noch im Aufbau; hier werden technisch anspruchsvolle Spezialaufträge, insbesondere im Bereich Brückenbau, abgewickelt. Neben der operativ wichtigen 100%igen Tochtergesellschaft Kiesbeton GmbH unterhält das...

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