Steuerrecht aktuell
2018
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Teil O: Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom
Gesamtdarstellung
(Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, Rechtsanwalt und Steuerberater, Vors. Richter am BFH a. D.)
Jost/Kempe, E-Justice in Deutschland, NJW 2017 S. 2705; Kesper/Ory, Der zeitliche Fahrplan zur Digitalisierung von Anwaltschaft und Justiz, NJW 2017 S. 2709; Schellenberg, Scheitern als Chance, DRiZ 2018 S. 61; Scholz, Elektronische Kommunikation in der Justiz, DRiZ 2016 S. 22; Viefhues, Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz, NWB F. 19 S. 3315 (21/2005); Vogelgesang, Datensicherheit und IT-Sicherheit in der Justiz, jM 2018, 2.
I. Allgemeine Erläuterungen
Vorrangiges Regelungsziel des Gesetzes ist – wie der Titel schon besagt – die Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren. Denn in den meisten gerichtlichen Verfahrensordnungen besteht bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung; die Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr wurden dort mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten v. (BGBl 2013 I S. 3786) grundlegend modernisiert. Strafakten waren dagegen bislang noch...