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NWB Nr. 20 vom Seite 1441

Abgabefrist für authentifiziert übermittelte elektronische Steuererklärung in Bayern verlängert

[i]BayStMdF, Pressemitteilung Nr. 131 v. 25.4.2018Auch in diesem Jahr bekommen Bürger in Bayern für die Abgabe ihrer elektronisch authentifizierten Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Hierauf macht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit Pressemitteilung v. aufmerksam.

[i]Stichtag: 31.7.2018Stichtag für die Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung mit elektronischer Authentifizierung für das Jahr 2017 ist damit der , nicht mehr der . Für die Authentifizierung ist eine einmalige kostenlose Registrierung auf www.elster.de erforderlich.

Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, bleibt es bei der bislang schon gültigen Frist Ende Dezember 2018.

Hinweis:

[i]Nebe, NWB 4/2018 S. 168Vergleichbare Regelungen haben das FinMin NRW, das Hessische Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg erlassen. In Rheinland-Pfalz wurde die Frist generell auf den verlängert.

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