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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA)

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) wurde eine verpflichtendes normiertes Produktinformationsblatt für die Anbieter von Basis- Rürup-Rente und Riester-Rente eingeführt. Das Produktinformationsblatt muss u. a. auch Angaben enthalten, die eine auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen beruhende Einordnung in Chancen-Risiko-Klassen ermöglicht. Diese Chancen-Risiko-Klassifizierung in fünf Chancen-Risiko-Klassen soll die Produktinformationsstelle Altersvorsorge im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen übernehmen. Weiterhin gibt die PIA eine einheitliche Berechnungsmethodik zur Ermittlung der Effektivkosten vor, um den Vergleich zwischen den verschiedenen Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen durchführen zu können. Diese Methodik wurde durch eine Allgemeinverfügung im Bundessteuerblatt (BStBl. I S. 493) veröffentlicht.

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