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Pan European Personal Pension Product (PEPP)
Die Europäische Kommission will mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP), COM(2017) 343 final, 2017/0143(COD), die Grundlage für ein zusätzliches standardisiertes EU-weites Produkt der privaten Altersvorsorge schaffen, das in allen Mitgliedstaaten angeboten werden soll und damit den Leistungsempfänger in die Lage versetzen soll, Ruhegehaltsansprüche in ein anderes Land zu übertragen und zwischen verschiedenen Anbietern wählen zu können.
Obwohl das PEPP ein Altersvorsorgeprodukt für die private Altersvorsorge darstellt, werden in Artikel 5 des Verordnungsvorschlags auch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung als mögliche Anbieter aufgeführt.
Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert werden.